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Seit Ende der 70er Jahre gewinnt auch in Deutschland die Patientenverfügung immer mehr an Bedeutung. Eine Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Menschen für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern und sein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten nicht mehr wirksam ausüben kann. Mittlerweile ist eine große Anzahl verschiedener, auch christlich ausgerichteter Formulare im Umlauf, die sich in Form, Inhalt und Ausführlichkeit erheblich unterscheiden. Die Kirchen haben mit der von ihnen herausgegebenen Christlichen Patientenverfügung der vielfältig geäußerten Bitte Rechnung getragen, eine Patientenverfügung zu entwickeln, die sich in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet weiß.
Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover und vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonner Talweg 177, 53129 Bonn
Die Publikation wird bei der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland als Nr. 15 in der Reihe „Gemeinsame Texte“ geführt.
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